Rehabilitationssport
Für wen kommt der Reha-Sport in Frage?
§2 SGB IX: Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder wenn Beeinträchtigungen zu erwarten sind...
Rehasport verordnet der Arzt auf einem Rezept für 50 ÜE, genehmigt wird der Rehasport durch die Krankenkassen,
Krankheitsbilder können z.B. Schäden der inneren Organe oder orthopädische Probleme sein, Rehasport kann auch bei Bewegungsmangel, Koordinationsproblemen, Stress und z.B. Depressionen verordnet werden
Unser Angebot
Innere Organe
- Diabetes
- Bluthochdruck
- Rheuma
- Adiposidat
- Krebserkrankungen
Orthopädische Probleme
- Knie-. Hüft-, Schulterprobleme
- Arthrose
- Osteoporose
- Rückenprobleme
- künstliche Gelenke
Auskunft erteilt Ihnen
Abteilungsleiterin
Marion Seeber, Abteilungsleiterin und lizenzierte Übungsleiterin für Rehabilitationssport Inneres und Orthopädie Bedheim Dr. Rühle von Liliensternstraße 12 98630 Römhild Tel.: 03685/407014 E-Mail: helmut-marion-seeber@gmx.de
Vereinsarzt
Dr. med. Bernhard Kost